Allgemeine Vertragsbedingungen der SECURVITA BKK für die Vermittlung von Mitgliedschaften durch Versicherungsmakler

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1. Grundsätzliches und Voraussetzungen

1.1 Der Versicherungsmakler hat die Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer nach § 34d GewO und ist der SECURVITA BKK hierfür darlegungspflichtig.

 

1.2 Der Versicherungsmakler ist mit der Erfassung und Speicherung seiner Daten bei der SECURVITA BKK zum Zweck der Kontaktaufnahme und Abrechnung unter einer internen Vermittlernummer einverstanden. Nähere Informationen enthält der Datenschutzhinweis.

 

1.3 Der Versicherungsmakler akzeptiert folgende Abrechnungsmodalitäten:

- Auszahlung der Aufwandsentschädigung einen Monat nachdem die vom Versicherungsmakler vermittelte Mitgliedschaft zustande gekommen ist. Beispiel: die Mitgliedschaft besteht ab 1. August, dann ist die Auszahlung der Aufwandsentschädigung ab dem 1. September fällig.

 

- Der Versicherungsmakler erhält für jede vermittelte Mitgliedschaft eine Aufwandsentschädigung gemäß Randziffer 35a der gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenversicherung in der aktuellen Fassung.

(In 2025: 3 % der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.)

 

- Die SECURVITA BKK behält sich vor, zu Unrecht gezahlte Aufwandsentschädigungen,

z. B. wegen Stornierung zurückzuverlangen.

 

1.4 Der Versicherungsmakler nutzt für die Vermittlung von Mitgliedschaften die von der

SECURVITA BKK zur Verfügung gestellten Anträge und Formulare mit Angabe der zugewiesenen Vermittlernummer.

 

1.6 Der Versicherungsmakler nutzt für den digitalen Transport von Mitgliedschaftsanträgen und ggf. dazugehörigen Dateien einen datenschutzkonformen Kommunikationsweg, z. B. Dateiupload unter: https://www.securvita.de/krankenkasse-securvita/service-fuer-vermittler.html

 

2. Kundenkommunikation

2.1 Nach Eingang des Mitgliedschaftsantrages kommuniziert die SECURVITA BKK ausschließlich mit der vermittelten Person.

  

2.2 Die SECURVITA BKK stellt dem Versicherungsmakler ein digitales Maklerpaket, bestehend aus Formularen und Informationen, zur Verfügung und beantwortet ihm Fragen rund um allgemeine Leistungen der BKK.

 

3. Dauer und Kündigung

3.1 Diese Kooperation beginnt mit dem Bestätigungsschreiben der SECURVITA Krankenkasse und der Zuweisung einer Vermittlernummer an oben eingetragenen Vermittlerkontakt.

 

3.2 Sie endet, wenn die unter Punkt 1 genannten Voraussetzungen fehlen.

 

3.3 Die SECURVITA BKK behält sich vor die Kooperation aus wichtigem Grund zu beenden,

z. B. bei Nichteinhaltung der hier aufgeführten Vertragsbedingungen o.ä.


Datenschutzhinweis: Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten erhalten Sie hier oder in Papierform - rufen Sie an, wir senden Ihnen die Information gern zu.


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